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   BVerwG, 27.06.2017 - 6 PKH 2.17 (6 C 28.16)   

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https://dejure.org/2017,24624
BVerwG, 27.06.2017 - 6 PKH 2.17 (6 C 28.16) (https://dejure.org/2017,24624)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2017 - 6 PKH 2.17 (6 C 28.16) (https://dejure.org/2017,24624)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 6 PKH 2.17 (6 C 28.16) (https://dejure.org/2017,24624)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 6 PKH 2.17
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn es für sich allein ohne jede weitere Aktenkenntnis offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - NJW 2013, 1665) oder ersichtlich grundlos ist, nur der Verschleppung dient und damit rechtsmissbräuchlich als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke eingesetzt wird (BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 6 PKH 2.17
    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, wenn es für sich allein ohne jede weitere Aktenkenntnis offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (BVerfG, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - NJW 2013, 1665) oder ersichtlich grundlos ist, nur der Verschleppung dient und damit rechtsmissbräuchlich als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke eingesetzt wird (BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 07.12.2015 - 6 PKH 10.15

    Ablehnungsgesuch; Wiederaufnahme des Verfahrens; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 6 PKH 2.17
    Das ist u.a. dann der Fall, wenn der Ablehnende - wie hier - die bloße Tatsache beanstandet, ein Richter habe an einer Vor- oder Zwischenentscheidung mitgewirkt (BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 6 PKH 10.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:071215B6PKH10.15.0] - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96

    Nichtigkeitsklage - Vertretungsmangel - Beiladung - Unterlassung -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 6 PKH 2.17
    Zweck des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist es, die nicht vertretene Partei vor einem Urteil zu schützen, das bis zu seiner Aufhebung formell gegen sie wirkt und in einem ohne wirksame Hinzuziehung der Partei schlechthin wertlosen Verfahren ergangen ist (BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - 7 A 1.96 - BVerwGE 104, 182 ).
  • BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15

    Offensichtliche Unzulässigkeit eines Antrags auf Ablehnung von Richtern wegen der

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch unter anderem, wenn es für sich allein ohne jede weitere Aktenkenntnis offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 6 PKH 2.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270617B6PKH2.17.0] - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 B 38.15

    Ablehnung des Senats wegen Befangenheit der Richter nach rechtskräftigem

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch unter anderem, wenn es für sich allein ohne jede weitere Aktenkenntnis offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 6 PKH 2.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270617B6PKH2.17.0] - juris Rn. 5).
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